Hundesteuer in der StädteRegion
Die Haltung eines Hundes muss bei der Stadtverwaltung angemeldet werden. Für die Höhe der Hundesteuer sind in der StädteRegion Aachen die einzelnen Kommunen selbst verantwortlich. Und die Unterschiede sind recht deutlich. Der Jahressatz liegt im Schnitt bei rund 100 Euro für den ersten Hund. Bei jedem weiteren Hund steigt dieser Satz in der Regel. Die Steuer für einen gefährlichen Hund ist erheblich höher.
Doch es gibt in einigen Kommunen Sonderregelungen, mit denen die Hundesteuer sinkt. So ist ein Hund, der nachweislich aus unserem Tierheim adoptiert wurde, häufig bis zu zwei Jahre von der Steuer befreit.
Die Anmeldung eines Hundes erfolgt mittlerweile elektronisch von Zuhause aus.
Informieren Sie sich auf der Internetseite Ihrer Stadtverwaltung. Wir haben die wichtigsten Links für Sie zusammengestellt.
Hundesteuer in den einzelnen Kommunen
Hier finden Sie alle Informationen zur Hundesteuer in Aachen auf einen Blick:
Hier finden Sie alle Informationen zur Hundesteuer in Alsdorf auf einen Blick:
Hier finden Sie alle Informationen zur Hundesteuer in Baesweiler auf einen Blick:
Hier finden Sie alle Informationen zur Hundesteuer in Eschweiler auf einen Blick:
Hier finden Sie alle Informationen zur Hundesteuer in Herzogenrath auf einen Blick:
Hier finden Sie alle Informationen zur Hundesteuer in Monschau auf einen Blick:
Hier finden Sie alle Informationen zur Hundesteuer in Roetgen auf einen Blick:
Hier finden Sie alle Informationen zur Hundesteuer in Simmerath auf einen Blick:
Hier finden Sie alle Informationen zur Hundesteuer in Stolberg auf einen Blick:
Hier finden Sie alle Informationen zur Hundesteuer in Würselen auf einen Blick:
Hundesteuer in den Nachbarregionen
Hier finden Sie alle Informationen zur Hundesteuer in Düren auf einen Blick:
Hier finden Sie alle Informationen zur Hundesteuer in Heinsberg auf einen Blick: